Arbeitsprogramm - Jagdgebrauchshundverein Donau-Altmühlecke e. V.

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Arbeitsprogramm

Arbeitsprogramm 2025 des JGV Donau-Altmühlecke e.V.

Jahreshauptversammlung des JGV Donau-Altmühlecke e.V. am Freitag, den 14. Februar 2025
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Manchinger Hof, Geisenfelder Str. 15, 85077 Manching, Tel. 08459/860, www.manchinger-hof.de
Bringtreueprüfung (BTR) am Samstag, 14. März 2025 in Hög
Prüfungsleiter: Gerhard Dischner, Windener Str. 5, 86706 Lichtenau, Tel: 0157/56612146, E-Mail: dischner.gerhard@t-online.de
Beginn: 09:00 Uhr
Nenngeld (Reugeld) 50,– € für Mitglieder , 70,– € für Nichtmitglieder
Nennschluss: 04.03.2025
Bringfüchse müssen von den Führern mitgebracht werden
Verbandsjugendprüfung (VJP 1) am Samstag, 29. März 2025 bei Karlshuld
Prüfungsleiter: Klaus Neumayr, Beethovenstr. 13, 85077 Manching, Tel: 08459/2871, E-Mail: kneumayr@t-online.de
Beginn: 07:00 Uhr 
Nenngeld (Reugeld): 90,– € für Mitglieder, 130,– € Euro für Nichtmitglieder
Nennschluss: 11.03.2025
Nennbegrenzung: 15 Hunde – Vereinsmitglieder haben Vorrang
Verbandsjugendprüfung (VJP 2) am Samstag, 12. April 2025 bei Ernsgaden
Prüfungsleiter: Gerhard Dischner, Windener Str. 5, 86706 Lichtenau, Tel: 00157/56612146, E-Mail: dischner.gerhard@t-online.de
Beginn: 07:00 Uhr 
Nenngeld (Reugeld): 90,– € für Mitglieder, 130,– € für Nichtmitglieder
Nennschluss: 30.03.2025
Nennbegrenzung: 15 Hunde – Vereinsmitglieder haben Vorrang.
Richterfortbildung für JGHV Verbandsrichter / Anwärter am Samstag, den 17. Mai 2025
Beginn: 09:00 Uhr (Ende ca: 15:00 Uhr)
Ort Hotel Manchinger Hof, Geisenfelderstr., 85077 Manching Tel: 08459/860, www.manchinger-hof.de
Thema: Richterwesen allg., neue Verbandsstöberprüfung VStPO
Referent Wilfried Schlecht, Vorsitzender JGHV-Landesverband Baden-Württemberg
Anmeldungen nur per Mail bei kneumayr@t-online.de
Anmeldefrist 10.05.2025
3. Edgar Wagner Gedächtnisprüfung 42. Nachsuche auf künstlicher Fährte ohne Richterbegleitung am Sonntag, 13. Juli 2025 im Geisenfelder Forst
Prüfungsleiter: Klaus Neumayr, Beethovenstr. 13, 85077 Manching, Tel: 08459/2871, E-Mail: kneumayr@t-online.de
Beginn: 08:00 Uhr 
Nenngeld (Reugeld): 150, – €
Nennschluss: 09.06.2025
Zugelassen: 6 Jagdhunde aller Rassen mit dem Nachweis einer bestandenen Verbandsschweißprüfung/Verbandsfährtenschuhprüfung
Die Rotfährte wird nach der VSwPO wahlweise mit ¼ Liter Rehwildschweiss getupft oder mit dem Fährtenschuh (zzgl. 1/8 Liter Rotwildschweiss getropft) hergestellt.
Wasserübungstag am Samstag, 26. Juli 2025
Hundeführer die im Herbst auf HZP, VPS, VGP oder QBP führen wollen, sollen hier Gelegenheit erhalten, mit Ihrem Junghund am Wasser unter Anleitung zu üben.
Leitung Wasserübungstag: Rita Beitinger, Fasanenweg 1, 85652 Landsham, Mob. 0170/5462212 – E-Mail: rbbach@web.de
Unkostenbeitrag: Es wird für Mitglieder des JGV Donau-Altmühlecke e.V. ein Unkostenbeitrag von 60,– € erhoben. Für Nichtmitglieder beträgt der Unkostenbeitrag 80,– €. Lebende Enten sind mit der Nenngebühr abgerechnet. Tote Enten (2 Stück je Führer) und Stahlschrotpatronen sind vom Hundeführer zu stellen.
Nennschluss: 09.07.2025
Zugelassen werden nur Hunde, für die eine Nennung (Formblatt 1) zu HZP, VPS, VGP oder zu QBP vorliegt und die jeweils geforderte Nenngebühr auf dem Konto von Donau-Altmühlecke eingegangen ist.
Verbandsherbstzuchtprüfung (HZP 1) ohne Spur am Samstag, 6. September 2025 bei Ernsgaden
Prüfungsleiter:  Klaus Neumayr, Beethovenstr. 13, 85077 Manching, Tel: 08459/2871, E-Mail: kneumayr@t-online.de
Beginn:  07:00 Uhr
Nennschluss: 17.08.2025
Nenngeld (Reugeld): Mitglieder 110,– €, Nichtmitglieder 150,– €
Nennbegrenzung: 15 Hunde – Vereinsmitglieder haben Vorrang
Schleppwild muss vom Führer mitgebracht werden. Enten für die Wasserarbeit stellt der Verein.
Verbandsherbstzuchtprüfung (HZP 2) ohne Spur am Samstag, 20. September 2025 bei Manching
Prüfungsleiter: Gerhard Dischner, Windener Str. 5, 86706 Lichtenau,  Tel: 0157/56612146, E-Mail: dischner.gerhard@t-online.de  
Beginn: 07:00 Uhr
Nennschluss: 01.09.2025
Nenngeld (Reugeld): Mitglieder 110,– €, Nichtmitglieder 150,– €
Nennbegrenzung: 15 Hunde – Vereinsmitglieder haben Vorrang
Schleppwild muss vom Führer mitgebracht werden. Enten für die Wasserarbeit stellt der Verein.
Verbandsgebrauchsprüfung (VGP 1) am Samstag/Sonntag, 27./28. September 2025 bei Ernsgaden
Verbandsprüfung nach dem Schuss (VPS) am Samstag, 27. September 2025 bei Ernsgaden
Prüfungsleiter:  Klaus Neumayr, Beethovenstr. 13, 85077 Manching, Tel.: 08459/2871, E-Mail.: kneumayr@t-online.de
Beginn: 08:00 Uhr 
Nenngeld (Reugeld): 150,– € für Mitglieder + 25,– € für Totverweiser/-verbeller, 180,– € für Nichtmitglieder + 25,– € für Totverweiser/-verbeller
Nennschluss: 01.09.2025
Nennbegrenzung: 12 Hunde – Vereinsmitglieder haben Vorrang
Qualifizierte Brauchbarkeitsprüfung QBPO Stufe 3 – ergänzende Brauchbarkeit Wasser am 4. Oktober 2025 bei Manching
Prüfungsleiter:  Klaus Neumayr, Beethovenstr. 13, 85077 Manching, Tel: 08459/2871, E-Mail: kneumayr@t-online.de
Beginn: 08:00 Uhr
Nenngeld: 100,– € - Enten für die Wasserarbeit stellt der Verein
Nennschluss: 01.09.2025
Nennbegrenzung: 10 Hunde mit Nachweis der bestandenen Stufen 1 und 2 der QBPO, Vereinsmitglieder haben Vorrang.
Verbandsgebrauchsprüfung (VGP 2) am Samstag/Sonntag, 18./19. Oktober 2024 bei Manching
Prüfungsleiter: Gerhard Dischner, Windener Str.5 ,86706 Lichtenau Tel.: 0157/56612146, E-Mail: dischner.gerhard@t-online.de
Beginn: 08:00 Uhr 
Nenngeld (Reugeld): 150,– € für Mitglieder + 25,– € für Totverweiser/-verbeller 180,– € für Nichtmitglieder + 25,– € für Totverweiser/-verbeller
Nennschluss: 28.09.2025
Nennbegrenzung: 6 Hunde – Vereinsmitglieder haben Vorrang
Die Fährten bei VGP/VPS werden mit Rehschweiss getupft. Fuchs wird über Hindernis geprüft. Das Stöbergelände ist im Wald.
Allgemeine Hinweise: Das Nenngeld für die Prüfungen (Btr – VJP – HZP – VPS – VGP) ist per Überweisung im Voraus zu entrichten. Erst nach Eingang der Nenngebühr wird eine Nennung wirksam. Bankverbindung: Raiffeisenbank Bayern Mitte IBAN DE 84 7216 0818 0000 3026 51. Alle Hunde, die zu den Prüfungen gemeldet werden, müssen mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn gegen Tollwut schutzgeimpft sein, die Impfung muss außerdem eine Gültigkeit nach den derzeit gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Ebenfalls muss für jeden gemeldeten Hund eine gültige Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Nennungen für alle Prüfungen sind mit Formblatt 1 im Original per Post an den jeweiligen Prüfungsleiter zu senden. 
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