Arbeitsprogramm - Jagdgebrauchshundverein Donau-Altmühlecke e. V.

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Arbeitsprogramm

Arbeitsprogramm 2024 des JGV Donau-Altmühlecke e.V.

Jahreshauptversammlung des JGV Donau-Altmühlecke e.V.
Termin: Freitag 16. Februar 2024
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Manchinger Hof, Geisenfelder Str. 15, 85077 Manching, Tel. 08459/860, www.manchinger-hof.de
Richterfortbildung für JGHV Verbandsrichter
Termin: Samstag, 16. März 2024
Beginn: 09:00 Uhr, Ende ca. 15:00 Uhr
Ort: Gasthaus Rosinger Hof, Haus im Moos, Kleinhohenried 108, 86668 Karlshuld, Tel. 08454/9128861
Thema: VZPO (Praxis & Theorie)
Referent: Josef Westermann
Anmeldungen: nur per E-Mail an kneumayr@t-online.de
Die Teilnehmerzahl begrenzt auf 50 Personen.
Anmeldefrist: 10.03.2024
Bringtreueprüfung (BTR) am Samstag, 9. März 2024 in Hög
Prüfungsleiter: Gerhard Dischner, Bernhard-Stark-Str. 6, 86564 Hohenried,
Tel: 08454/9149332, E-Mail: dischner.gerhard@t-online.de
Beginn: 09:00 Uhr
Nenngeld (Reugeld) 50,– € für Mitglieder , 70,– € für Nichtmitglieder
Nennschluss: 03.03.2024
Bringfüchse müssen von den Führern mitgebracht werden
Verbandsjugendprüfung (VJP 1) am Samstag, 30. März 2024 bei Manching
Prüfungsleiter: Gerhard Dischner, Bernhard-Stark-Str. 6, 86564 Hohenried,
Tel: 08454/9149332, E-Mail: dischner.gerhard@t-online.de
Beginn: 07:00 Uhr 
Nenngeld (Reugeld): 90,– € für Mitglieder, 130,– € Euro für Nichtmitglieder
Nennschluss: 10.03.2024
Nennbegrenzung: 15 Hunde – Vereinsmitglieder haben Vorrang
Verbandsjugendprüfung (VJP 2) am Samstag, 13. April 2024 bei Ernsgaden
Prüfungsleiter: Klaus Neumayr, Beethovenstr. 13, 85077 Manching,
Tel: 08459/2871, E-Mail: kneumayr@t-online.de
Beginn:
Nenngeld (Reugeld): 90,– € für Mitglieder, 130,– € für Nichtmitglieder
Nennschluss: 31.03.2024
Nennbegrenzung: 15 Hunde – Vereinsmitglieder haben Vorrang.
2. Edgar Wagner Gedächtnisprüfung
41. Nachsuche auf künstlicher Fährte ohne Richterbegleitung
am Sonntag, 14. Juli 2024 im Geisenfelder Forst
Prüfungsleiter: Klaus Neumayr, Beethovenstr. 13, 85077 Manching, Tel: 08459/2871, E-Mail: kneumayr@t-online.de
Beginn: 08:00 Uhr 
Nenngeld (Reugeld): 150,– €
Nennschluss: 10.06.2024
Zugelassen: 6 Jagdhunde aller Rassen mit dem Nachweis einer bestandenen Verbandsschweißprüfung/Verbandsfährtenschuhprüfung
Die Rotfährte wird nach der VSwPO wahlweise mit ¼ Liter Rehwildschweiss getupft oder mit dem Fährtenschuh (zzgl. 1/8 Liter Rotwildschweiss getropft) hergestellt.
Wasserübungstag am Samstag, 27. Juli 2024
Hundeführer die im Herbst auf HZP oder VGP führen wollen, sollen hier Gelegenheit erhalten, mit Ihrem Junghund am Wasser unter Anleitung zu üben.
Leitung Wasserübungstag: Rita Beitinger, Fasanenweg 1, 85652 Landsham, Mob. 0170/5462212,
E-Mail: rita.bbach@web.de
Unkostenbeitrag: Es wird für Mitglieder des JGV Donau-Altmühlecke e.V. ein Unkostenbeitrag von 60,– € erhoben.
Für Nichtmitglieder beträgt der Unkostenbeitrag 80,– €.
Lebende Enten sind mit der Nenngebühr abgerechnet.
Tote Enten (2 Stück je Führer) und Stahlschrotpatronen sind vom Hundeführer zu stellen.
Nennschluss: 10.07.2024
Zugelassen werden nur Hunde, für die eine Nennung (Formblatt 1) zu HZP, VPS oder VGP vorliegt und die jeweils geforderte Nenngebühr auf dem Konto von Donau-Altmühlecke eingegangen ist.
Verbandsherbstzuchtprüfung (HZP 1) ohne Spur
am Samstag, 7. September 2024 bei Ernsgaden
Prüfungsleiter:  Klaus Neumayr, Beethovenstr. 13, 85077 Manching,
Tel: 08459/2871, E-Mail: kneumayr@t-online.de
Beginn: 
Nennschluss: 18.08.2024
Nenngeld (Reugeld): Mitglieder 110,– €, Nichtmitglieder 150,– €
Nennbegrenzung: 15 Hunde – Vereinsmitglieder haben Vorrang
Schleppwild muss vom Führer mitgebracht werden. Enten für die Wasserarbeit stellt der Verein.
Verbandsherbstzuchtprüfung (HZP 2) ohne Spur
am Samstag, 21. September 2024 bei Ernsgaden
Prüfungsleiter: Gerhard Dischner, Bernhard-Stark-Str. 6, 86564 Hohenried,
Tel: 08454/9149332, E-Mail: dischner.gerhard@t-online.de
Beginn: 07:00 Uhr
Nennschluss: 01.09.2024
Nenngeld (Reugeld): Mitglieder 110,– €, Nichtmitglieder 150,– €
Nennbegrenzung: 15 Hunde – Vereinsmitglieder haben Vorrang
Schleppwild muss vom Führer mitgebracht werden. Enten für die Wasserarbeit stellt der Verein.
Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) am Samstag/Sonntag, 28./29. September 2024 bei Ernsgaden
Verbandsprüfung nach dem Schuß (VPS) am Samstag 28. September 2024 bei Ernsgaden
Prüfungsleiter:  Gerhard Dischner, Bernhard-Stark-Str. 6, 86564 Hohenried,
Tel: 08454/9149332, E-Mail: dischner.gerhard@t-online.de
Beginn: 08:00 Uhr 
Nenngeld (Reugeld): 150,– € für Mitglieder + 25,– € für Totverweiser/-verbeller,
180,– € für Nichtmitglieder + 25,– € für Totverweiser/-verbeller
Nennschluss: 01.09.2024
Nennbegrenzung: 12 Hunde – Vereinsmitglieder haben Vorrang
Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) am Samstag/Sonntag, 19./20. Oktober 2024 bei Manching
Prüfungsleiter: Klaus Neumayr, Beethovenstr. 13, 85077 Manching,
Tel: 08459/2871, E-Mail: kneumayr@t-online.de
Beginn: 08:00 Uhr 
Nenngeld (Reugeld): 150,– € für Mitglieder + 25,– € für Totverweiser/-verbeller 180,– € für Nichtmitglieder + 25,– € für Totverweiser/-verbeller
Nennschluss: 29.09.2024
Nennbegrenzung: 6 Hunde – Vereinsmitglieder haben Vorrang
Die Fährten bei VGP/VPS werden mit Rehschweiss getupft. Fuchs wird über Hindernis geprüft. Das Stöbergelände ist im Wald
Qualifizierte Brauchbarkeitsprüfung QBPO
Stufe 3 – ergänzende Brauchbarkeit Wasser am 5. Oktober 2024 bei Manching
Prüfungsleiter:  Klaus Neumayr, Beethovenstr. 13, 85077 Manching,
Tel: 08459/2871, E-Mail: kneumayr@t-online.de
Beginn: 08:00 Uhr
Nenngeld: 70,– € - Enten für die Wasserarbeit stellt der Verein
Nennschluss: 01.09.2024
Nennbegrenzung: 10 Hunde mit Nachweis der bestandenen Stufen 1 und 2 der QBPO, Vereinsmitglieder haben Vorrang.
Allgemeine Hinweise:
Das Nenngeld für die Prüfungen (Btr – VJP – HZP – VPS – VGP) ist per Überweisung im Voraus zu entrichten.
Erst nach Eingang der Nenngebühr wird eine Nennung wirksam.
Bankverbindung: Raiffeisenbank Bayern Mitte IBAN DE 84 7216 0818 0000 3026 51.

Alle Hunde, die zu den Prüfungen gemeldet werden, müssen mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn gegen Tollwut schutzgeimpft sein, die Impfung muss außerdem eine Gültigkeit nach den derzeit gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Ebenfalls muss für jeden gemeldeten Hund eine gültige Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Nennungen für alle Prüfungen sind mit Formblatt 1 im Original per Post an den jeweiligen Prüfungsleiter zu senden. 
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